- Allgemeines:
- Für den Geschäftsverkehr der Fa. Auto Roth GmbH im Bereich „Verkauf / Lieferung“ gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“). Der Vertragspartner wird nachfolgend „Käufer“ genannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Fa. Auto Roth GmbH und dem Käufer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies seitens der Fa. Auto Roth GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zwecke der gewollten Regelung am nächsten kommt.
- Begriffsbestimmung „digitale Leistungen“: Digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen.
- Begriffsbestimmung „digitale Inhalte“: Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden, einschließlich solcher, die nach den Anweisungen des Verbrauchers entwickelt werden.
- Begriffsbestimmung „Bauteile bzw. Waren mit digitalen Elementen“: Bewegliche körperliche Sachen, die ihre Funktionen ohne die in ihnen enthaltenen oder mit ihnen verbundenen digitalen Leistungen nicht erfüllen können.
- Angebote für den Kauf eines Fahrzeugs:
- Sämtliche im Internet bzw. sonst auf welche Art und Weise erfolgte Angebote der Fa. Auto Roth GmbH sind freibleibend (unverbindlich), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Auf Fahrzeuge, die auf der Internet-Plattform der Fa. Auto Roth GmbH angeboten werden, jedoch zum Anfragezeitpunkt des Käufers – aus welchem Grund auch immer – tatsächlich nicht mehr erworben werden können, hat der Käufer keinen Rechtsanspruch. Weiters können daraus auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
- Soweit es sich bei den im Internet abgebildeten Fotos um Symbolabbildungen handelt, wird dies unmittelbar im Bereich der Abbildung angemerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge bzw. Ausrüstungen stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.
- Kaufpreis / Anzahlung / Rechnung:
- Der Käufer ist damit einverstanden, dass Rechnungen durch die Fa. Auto Roth GmbH auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können, wenn der Käufer über ein entsprechendes Empfangssystem verfügt.
- Der gesamte Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) – bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend – ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, ansonsten zuvor 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto der Fa. Auto Roth GmbH oder bar als geleistet. Bei einer Drittfinanzierung ist der Zeitpunkt des Einlangens des Kaufpreises bzw. dessen Wertstellung durch den Finanzierer auf dem Geschäftskonto der Fa. Auto Roth GmbH ausschlaggebend.
- Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit der Fa. Auto Roth GmbH vom Käufer geleistet werden.
- Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeugs beidseitig schriftlich geltend gemacht werden.
- Gegen Ansprüche der Fa. Auto Roth GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
- Der Kaufpreis beinhaltet keine Kosten für Transport und Zustellung. Auf Wunsch des Käufers werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung seitens der Fa. Auto Roth GmbH erbracht bzw. organisiert. Dabei werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden üblichen Fracht‐ und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
- Erfüllung:
- Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe bei der Fa. Auto Roth GmbH eingegangen ist.
- Die Fa. Auto Roth GmbH hat den Vertrag erfüllt, wenn sie das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hievon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
- Die Abholfrist für den Käufer beträgt 5 Werktage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr in der Höhe von € 15,00 pro Tag zu verrechnen, diese ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Der Verkäufer haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.
- Eigentumsvorbehalt:
- Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum der Fa. Auto Roth GmbH. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist die Fa. Auto Roth GmbH berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den Dritten (Finanzierer) abzutreten.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Auto Roth GmbH stehende Fahrzeug zu treffen.
- Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.
- Rücktritt:
- Das gegenständliche Fahrzeug wird – so nicht lagernd vorhanden – bei einem zuverlässigen Lieferanten bestellt. Die Fa. Auto Roth GmbH ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug ohne Verschulden der Fa. Auto Roth GmbH nicht lieferbar bzw. nicht mehr verfügbar ist. In diesem Falle ist der gegenständliche Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 8 Tagen rückerstattet.
- Wird seitens der Fa. Auto Roth GmbH der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Käufer in weiterer Folge unter Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung von mindestens 14 Tagen nach deren fruchtlosen Verstreichen (Verzug durch die Fa. Auto Roth GmbH) vom Vertrag zurücktreten. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang.
- Bei Nichterfüllung des Vertrages durch die Fa. Auto Roth GmbH und hieraus begründetem Rücktritt des Käufers hat die Fa. Auto Roth GmbH eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Käufer rückzuerstatten.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann die Fa. Auto Roth GmbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Käufers) fordert. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens der Fa. Auto Roth GmbH schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 2,5 Prozent über dem Euribor (ein Monat) als vereinbart.
- Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt der Fa. Auto Roth GmbH ist die Fa. Auto Roth GmbH berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt auch umgekehrt im Falle einer rechtlich unbegründeten Nichterfüllung des Vertrages durch die Fa. Auto Roth GmbH.
- Besondere Bestimmungen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG und dem Verbraucherkreditgesetz – VKrG, wenn der Käufer ein Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG ist:
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- Die folgenden Bestimmungen gelten, wenn der gegenständliche Vertrag mit einem Verbraucher als Käufer außerhalb der Geschäftsräume der Fa. Auto Roth GmbH (ein Messestand des Verkäufers gilt jedoch als Geschäftsraum) oder im Fernabsatz abgeschlossen wurde.
- Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausfolgung des Fahrzeugs vor Ablauf der Rücktrittsfrist für den Fall der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts das kaufgegenständliche Fahrzeug unverzüglich zurückzustellen und bei bereits erfolgter Benützung des Fahrzeugs bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlust (Schäden die während der Nutzung am Fahrzeug entstanden) an den Verkäufer zu leisten hat.
- Die unmittelbaren Kosten des Rücktransports des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs sind vom Verbraucher zu tragen.
- Die Ermittlung des Nutzungsentgelts bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlustes erfolgt durch Einholung eines Gutachtens durch einen seitens der Fa. Auto Roth GmbH zu beauftragenden gerichtlich beeideten Sachverständigen. Die Differenz zwischen dem vertragsgegenständlichen Kaufpreis und dem durch den Sachverständigen ermittelten Weiterverkaufswert für das Fahrzeug stellt die Höhe des vom Verbraucher zu leistenden und der Rückabwicklung zu Grunde zu legenden Entgelts dar.
- Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Waren (somit auch Fahrzeuge), die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Die Bestimmungen der Punkte 2., 3. und 4. beziehen sich auch auf den Fall eines Rücktritts nach dem VKrG.
- Rücktritt und Entschädigung bei Rücktritt des Käufers nach den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes:
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausfolgung des Fahrzeugs vor Ablauf der Rücktrittsfrist für den Fall der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts nach den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes über verbundene Kreditverträge das kaufgegenständliche Fahrzeug unverzüglich zurückzustellen und für die Zeitdauer von der Übernahme des Fahrzeuges bis zur Rückstellung ein Benützungsentgelt bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlust (Schäden die während der Nutzung am Fahrzeug entstanden) an die Fa. Auto Roth GmbH zu leisten hat.
- Die Ermittlung des Benützungsentgelts bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlustes erfolgt durch Einholung eines Gutachtens durch einen seitens der Fa. Auto Roth GmbH zu beauftragenden gerichtlich beeideten Sachverständigen. Die Differenz zwischen dem vertragsgegenständlichen Kaufpreis und dem durch den Sachverständigen ermittelten Weiterverkaufswert für das Fahrzeug stellt die Höhe des vom Käufer zu leistenden und der Rückabwicklung zu Grunde zu legenden Entgelts dar.
- Bei einem berechtigten Rücktritt des Konsumenten als Käufer nach den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes hat dieser die gesamten Kosten des Transportes des gegenständlichen Fahrzeugs bis zum Firmensitz der Fa. Auto Roth GmbH und die damit verbundenen Gefahren zu tragen.
- Bei widerrechtlichen Angaben des Käufers bezüglich einer nicht vorliegenden Fremdfinanzierung im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes ist der Käufer bei einem Rücktritt von der Finanzierung und in weiterer Folge vom gegenständlichen Fahrzeugkauf verpflichtet, der Fa. Auto Roth GmbH – über das ohnehin zustehende Benutzungsentgelt bzw. eines Wertverlustes hinaus – sämtlichen Schaden zu ersetzen, der im Vertrauen der Fa. Auto Roth GmbH darauf entstanden ist, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz zugestanden wäre.
- Gewährleistung:
- Im Falle der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist der Verkäufer unmittelbar zu verständigen und diesem die Feststellung eines Mangels zu ermöglichen.
- Der Verkäufer kann die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigern, wenn ihm sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit sind unter anderem der Wert der mangelfreien Ware und die Schwere des Mangels zu berücksichtigen. In diesem Fall hat der Käufer das Recht der Preisminderung bzw. Vertragsauflösung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten erfolgt, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen kommen, am Firmensitz des Verkäufers.
- Im Falle der Vertragsauflösung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust aufgrund zwischenzeitlich entstandener Schäden zu leisten.
- Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
- Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser der Fa. Auto Roth GmbH eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten.
- Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fa. Auto Roth GmbH für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch die Fa. Auto Roth GmbH:
- Die folgenden Punkte gelten bei einem gleichzeitigen Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch die Fa. Auto Roth GmbH.
- Der Kaufpreis gilt einschließlich Umsatzsteuer und wird auf den Kaufpreis des seitens der Fa. Auto Roth GmbH verkauften Fahrzeugs angerechnet. Der Kaufpreis gilt für den vereinbarten Übergabetermin des seitens der Fa. Auto Roth GmbH verkauften Fahrzeugs und den Zustand laut Testbericht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für seitens des Käufers seit Vertragsabschluss zu verantwortende Beschädigungen und unüblichen Verschleiß ist die Fa. Auto Roth GmbH berechtigt, einen angemessenen Abzug vom Kaufpreis vorzunehmen.
- Das gegenständliche Fahrzeug (welches durch die Fa. Auto Roth GmbH angekauft wurde) ist vom Käufer spätestens bei Übernahme des seitens der Fa. Auto Roth GmbH verkauften Fahrzeugs an diesen zu übergeben. Ist die Übergabe wegen Verlust oder Zerstörung seitens des Käufers faktisch nicht mehr möglich, bleibt der vertragsgegenständliche Kauf des Fahrzeugs an den Käufer unter Abzug des für den Ankauf des Fahrzeugs kalkulierten Preises davon rechtlich unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß der Fa. Auto Roth GmbH übergibt und diese nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Ankauf berechtigt zurücktritt.
- Für den Ankauf des Fahrzeugs durch die Fa. Auto Roth GmbH gilt die gesetzliche Gewährleistung.
- Der Vertrag hinsichtlich dieses Ankaufs ist automatisch gegenstandslos, wenn der Vertrag hinsichtlich des Verkaufs des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs an den Käufer – aus welchen Gründen auch immer – nicht rechtsgültig zustande kommt.
- Muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug des Käufers nach Zustandekommen des Kaufgeschäfts hinsichtlich des seitens der Fa. Auto Roth GmbH verkauften Fahrzeugs berechtigter Weise nachträglich aufgelöst werden, ist der Käufer nach Rückstellung des Fahrzeugs an die Fa. Auto Roth GmbH (Zug um Zug) verpflichtet, die sich hinsichtlich des Kaufpreises für das von der Fa. Auto Roth GmbH verkauften Fahrzeugs bereits berücksichtigte Differenz unverzüglich an die Fa. Auto Roth GmbH zu bezahlen.
- Datenverarbeitung / Datenschutz / Adressenänderung
- Adressenänderung:
- Rechtswahl, Gerichtsstand:
- Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Fa. Auto Roth GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.